Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zu Minijobs

Der Familienbund der Katholiken bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Aufgrund der Kürze der gesetzten Rückmeldefrist ist dem Familienbund keine detaillierte Stellungnahme möglich. Es ist ihm jedoch wichtig, die grundlegende Richtung seiner Bewertung aufzuzeigen.

  1. Anhebung und Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze werden kritisch bewertet – wie auch Minijobs generell

Der Referentenentwurf sieht vor, die Verdienstgrenze für Minijobs zukünftig auf der Basis einer Beschäftigung von 10 Wochenstunden zum Mindestlohn zu bemessen. Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich damit bei Umsetzung der geplanten Mindestlohnanhebung auf 520 Euro pro Monat. Diese Grenze soll zusätzlich dynamisiert werden.

Der Familienbund sieht Minijobs generell kritisch und setzt sich für die Förderung von Arbeitsverhältnissen mit ausreichender sozialer Absicherung ein. Minijobs verdrängen reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen – zum Nachteil der Beschäftigten und der Sozialversicherung, die im demografischen Wandel auf Beiträge angewiesen ist. Minijobs sollte es daher nur noch in eng begrenzten Sonderkonstellationen geben (z.B. für Schüler*innen, Student*innen und Rentner*innen).

Obwohl es notwendig wäre, Minijobs einzuschränken, erhöhen die im Entwurf geplanten Änderungen deren Attraktivität. Die geplante Anhebung und Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze stellt einen Anreiz zur Aufnahme bzw. zum Verbleib in einem Minijob dar und wird vom Familienbund kritisch gesehen. Auch wenn die Absicht, damit erforderliche Vertragsanpassungen zu vermeiden sowie eventuelle (Weiter-)Beschäftigungen unterhalb der Mindestlohngrenze zu verhindern, zunächst nachvollziehbar erscheint, überwiegt für den Familienbund der Gedanke, dass es der falsche Weg ist, Minijobs durch die Anhebung und Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze dauerhaft zu stärken.

Sollte die im Entwurf geplante Anpassung  dennoch erfolgen, ist die Übergangsregelung für Personen, die sich nicht in einem Minijob befinden, aber nach der geplanten Änderung unter die neue Geringfügigkeitsgrenze fallen, eine wichtige Maßnahme, um einer unfreiwillig endenden Sozialversicherungspflicht vorzubeugen.

  1. Glättung der Abbruchkante beim Übergang vom Mini- zum Midijob wird begrüßt

Die Aufnahme eines höheren Arbeitsumfangs muss leichter möglich werden als bisher. Daher begrüßt der Familienbund der Katholiken die Absicht des Gesetzentwurfs, die Grenzbelastung beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu reduzieren. Der Familienbund bewertet es als positiv, dass sich auf diese Weise die Mehrarbeit für die Arbeitnehmer*innen beim Übertritt von einem Minijob in einen Midijob auszahlt, indem ein überproportionaler Anstieg der Beitragsbelastung vermieden wird. Es sollte sichergestellt werden, dass dieser Vorteil tatsächlich durchgängig erreicht werden kann.

  1. Anhebung der Höchstgrenze im Übergangsbereich (Midijob) wird positiv bewertet

Der Familienbund begrüßt auch die Anhebung der Höchstverdienstgrenze im Midijob-Bereich. Damit werden Einkommen bis 1.600 Euro spürbar von Sozialversicherungsbeiträgen entlastet, ohne Einbußen beim Versicherungsumfang hinnehmen zu müssen. Für Arbeitnehmer*innen im unteren Einkommensbereich bedeutet diese Regelung einen relevanten Anstieg bei Gehalt und Löhnen.

Die Stellungnahme des Familienbund finden Sie hier als PDF.

 

Berlin, 07.02.2022

Familienbund der Katholiken (Bundesverband)