Presseschau des Tages // 13.09.2023

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Die Kosten für die Kindergrundsicherung sollen nach deren Einführung stark ansteigen. Laut der "Rheinischen Post" (Mittwoch), der der überarbeitete Gesetzentwurf vorliegt, soll die Familienhilfe 2025 zwar zunächst rund 1,87 Milliarden Euro und damit rund 500 Millionen Euro weniger als die zuletzt von der Koalition vereinbarten 2,4 Milliarden Euro kosten. Bereits 2026 fielen aber 3,45 Milliarden Euro an Kosten an. 2027 sollen dann 4,64 und 2028 rund 5,85 Milliarden Euro für die bessere soziale Absicherung von Kindern ausgegeben werden.

Die Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach begleitend evaluiert werden. Dabei solle untersucht werden, ob die Ziele der Reform erreicht werden und die Kindergrundsicherung tatsächlich leichter in Anspruch genommen werden könne, ob mehr Familien erreicht und die Kinderarmut reduziert werde. Über die Auswirkungen der Kindergrundsicherung solle die Bundesregierung dem Bundestag bis zum 30. Juni 2030 einen Bericht vorlegen, heißt es in dem Entwurf.

Mit der Kindergrundsicherung sollen nach dem Willen der Bundesregierung ab 2025 Leistungen für Familien wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag und weitere Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder zusammengefasst werden. Ein Garantiebetrag - das bisherige Kindergeld - soll nach den Plänen für alle Familien einkommensunabhängig gezahlt werden.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Zeitplan für die Einführung der geplanten Kindergrundsicherung für nicht realistisch hält. Selbst ein schrittweise Einstieg ab dem 1. Januar 2025 sei nicht mehr vorstellbar, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesagentur. Die Einschätzung der Bundesagentur ist maßgeblich, denn sie ist die Behörde, die die Pläne umsetzen muss.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hatte mehrfach betont, dass ein Kabinettsbeschluss für den Entwurf für Mitte September ins Auge gefasst werde. Ob sich das Kabinett am morgigen Mittwoch mit der Grundsicherung befasst, ist derzeit noch unklar. (KNA)