Der Familienbund der Katholiken hat die geplante Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz kritisiert. Das im Grundgesetz verankerte Erziehungsrecht der Eltern diene dem Kindeswohl und den Rechten der Kinder, erklärte dessen Präsident Stefan Becker am Donnerstag in Berlin. Das sich daraus ergebende wohl austarierte Rechtsverhältnis zwischen Eltern, Kindern und Staat drohe durch eine mögliche Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aus der Balance zu geraten. Eine entsprechende Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat in Berlin ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Ende 2019 einen Vorschlag vorlegen. Unter Berufung auf neu geschaffene Kinderrechte im Grundgesetz könne der Staat erweiterte Eingriffsrechte beanspruchen wie etwa beim Sorgerecht und der Erziehung, so Becker weiter. Das könne weder im Sinne von Eltern noch von Kindern sein. Becker sagte, "in Deutschland sind Kinder bereits heute durch das Grundgesetz vollumfänglich geschützt, wie namhafte Verfassungsrechtler immer wieder erklärt haben. Man muss das Grundgesetz nur aufschlagen und anfangen zu lesen." Im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. "Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang", heißt es dazu.
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will mit einem 5-Punkte-Plan Pflegekräfte anwerben. Mit dem Plan "MehrPflegeKraft" wolle er den "sich selbst beschleunigenden Pflegekraft-Exodus" durch bessere Arbeitsbedingungen und mehr Köpfe in der Pflege stoppen, schreibt Westerfellhaus in dem am Donnerstag veröffentlichten Papier, das auch auf das jüngst von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellte Pflege-Sofortprogramm eingeht. Spahn hatte unter anderem 13.000 neue Stellen in der Altenpflege angekündigt. Weiter plant der Minister, dass die Kostenträger jede zusätzliche Pflegestelle im Krankenhaus voll finanzieren. Darüber hinaus will er den Krankenhausstrukturfonds ausbauen, zunächst mit einer Milliarde pro Jahr ab 2019 für vier Jahre. Dem Pflegebeauftragten geht es nach eigenen Angaben nun darum, wie diese zusätzlichen Pflegekräfte überhaupt gefunden werden. Die Kosten hierfür sollen zudem "auf möglichst breite Schultern verteilt werden". Das Papier sieht vor, dass Pflegefachkräfte, die in ihren Beruf zurückkehren, einmalig bis zu 5.000 Euro steuerfrei erhalten. Pflegefachkräfte, die direkt nach ihrer Ausbildung in eine Festanstellung gehen oder ihre Stelle um 20 Prozent aufstocken, sollen eine Prämie von 3.000 Euro erhalten. Auch Einrichtungsbetreibern stellt Westerfellhaus eine Prämie von 3.000 Euro für zusätzliches Fachpersonal und längere Beschäftigung in Aussicht. Zudem fordert er eine Weiterbildungspflicht. Ein auf drei Jahre angelegtes Projekt soll zudem Pflegekräften die Möglichkeit geben, ihre Arbeitszeit von 100 auf 80 Prozent zu reduzieren - bei vollem Lohnausgleich. In der freien Zeit darf kein Nebenjob angenommen werden. Sie soll der Erholung dienen. Pflegekräfte sollen darüber hinaus "gezielt heilkundliche Aufgaben" übernehmen, etwa die Versorgung chronischer Wunden oder spezifische Infusionstherapien. Auch die Ausbildung will Westerfellhaus weiter stärken. Die Betreiber von Pflegeeinrichtungen sollen daher Ausbildungskonzepte entwickeln. Hierfür soll der Kostenanteil an der neuen Pflegeausbildung gesenkt werden. Darüber hinaus setzt der Pflegebeauftragte auf einen stärkeren Wettbewerb der Betreiber. Altenpflegeeinrichtungen sollen daher die Möglichkeit erhalten, für innovative Konzepte, zum Beispiel für einen stabileren Dienstplan oder mehr Gesundheitsförderung, einen Bonus bei den Vergütungsverhandlungen auszuhandeln. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)