Presseschau des Tages // 7.11.2019

· Presseschau

Kinder mit einem Jahreseinkommen von weniger als 100.000 Euro sollen künftig nicht mehr für die Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern aufkommen müssen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat am Mittwoch der Sozialausschuss des Bundestags mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen zugestimmt. AfD, Linke und FDP enthielten sich, wie die Pressestelle des Parlaments mitteilte. Am Donnerstag entscheidet der Bundestag über die Pläne. Auch der Bundesrat muss danach noch zustimmen. Das Gesetz sieht vor, Eltern und Kinder mit einem Jahresbruttoeinkommen von weniger als 100.000 Euro in der Sozialhilfe nicht mehr zum Unterhalt heranzuziehen. Bekommen Pflegebedürftige die sogenannte Hilfe zur Pflege vom Staat, wird auf das Einkommen somit erst dann zurückgegriffen, wenn es über der Schwelle liegt. Die Freistellung soll für Kinder pflegebedürftiger Eltern genauso wie für Eltern von volljährigen, pflegebedürftigen Kindern gelten. Sozialverbände stimmen dem Vorhaben ebenfalls zu. Kommunen befürchten hingegen Milliardenkosten. Auch die Opposition kritisiert eine unklare Finanzierung. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht das Gesetz indes als reine Symbolpolitik an: Auch mit dem Gesetz mache Pflege weiterhin arm, da es keinen Pflegebedürftigen geben werde, der dadurch keine Sozialhilfe mehr beantragen müsse, meint der Verband.

Die Bundesregierung will das Adoptionswesen modernisieren und hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Ziel des Entwurfes ist es danach, das Gelingen von Adoptionen besser zu fördern und damit das Wohl der Kinder zu sichern. So soll es künftig einen Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und eine verpflichtende Beratung vor Abgabe der notariellen Beurkundungen bei Stiefkindadoptionen geben. Sie sollen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsprechend künftig auch bei unverheirateten Paaren möglich sein. Weiter soll ein offener Umgang mit der Adoption gefördert werden. Auslandsadoptionen, die nicht durch eine Vermittlungsstelle begleitet werden, soll es künftig nicht mehr geben.  Nach Angaben des Familienministeriums gab es im vergangenen Jahr 2018 Adoptionen. Seit 1991 wurden danach rund 150.000 Kinder und Jugendliche in Adoptivfamilien aufgenommen. In den meisten Fällen war laut Ministerium eine Adoptionsvermittlungsstelle beteiligt. Die Erste Lesung des Gesetzentwurfs ist für Mitte Januar geplant.  Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) erklärte, es gehe bei dem Gesetz um einen selbstverständlicheren Umgang mit der Adoption in der Adoptionsfamilie als auch um den Austausch und Kontakt mit der Herkunftsfamilie. Wenn beides sensibel begleitet werde, sei mehr Offenheit bei einer Adoption möglich. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)