Berlin / Freiburg / Rottenburg – 21. Juni 2017 - Das Gerücht hält sich hartnäckig in der Öffentlichkeit: 200 Milliarden Euro werden angeblich jährlich vom Staat für die Familienförderung ausgegeben. „Dabei gibt selbst das Bundesfamilienministerium zu, dass nur 55 Milliarden Euro eine ‚Familienförderung im engeren Sinne‘ sind“, kritisieren der Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes, Siegfried Stresing, und Stephan Schwär, Landesvorsitzender des Familienbundes der Katholiken Baden-Württemberg.
Um Märchen wie diesen Fakten entgegen zu setzen, haben der Deutsche Familienverband zusammen mit dem baden-württembergischen Landesverband des Familienbundes der Katholiken einen neuen Erklärfilm veröffentlicht. Am Beispiel des Kindergeldes wird aufgezeigt, wie Familienförderung und verfassungsgemäße Steuergerechtigkeit in einen Topf geworfen werden. „So wird den Menschen suggeriert, dass Familien bestens vom Staat bedacht werden. Doch das Gegenteil ist der Fall“, betont Karl-Heinz Heiss, Vorsitzender des Familienbundes in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Nach Überzeugung der Herausgeber des Videos ist das Kindergeld kein Geschenk vom Staat, sondern eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern. Laut Verfassung muss das Existenzminimum eines Kindes – genau wie das eines Erwachsenen – steuerfrei gestellt werden. Der Gesetzgeber darf nur dann darauf zugreifen, wenn dieser Eingriff durch ein ausreichend hohes Kindergeld kompensiert wird. Das sei bisher nicht der Fall, machen die Initiatoren klar.
Weniger als die Hälfte des gezahlten Kindergeldes dient heute tatsächlich der Familienförderung. Der Rest ist schlichtweg die „Rückgabe von Diebesgut“ – also zu viel bezahlter Steuern -, wie es der hessische Landesrichter Dr. Jürgen Borchert einmal nannte“, macht Stephan Schwär, Vorsitzender des Familienbundes Freiburg deutlich. Verkauft werde das Kindergeld allerdings, als würden Familien vom Staat reich beschenkt.
Wirkliche Steuergerechtigkeit kann nach Überzeugung des Familienverbandes sowie des Familienbundes der Katholiken nur dann entstehen, wenn das Kindergeld mindestens die steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz erreicht, das heißt, auf mehr als 300 Euro angehoben wird. Dieser Betrag würde allen Familien monatliche Steuergerechtigkeit garantieren und Kinder aus einkommensschwächeren Familien vor Armut schützen.
Mit dem neuen Erklärfilm bieten die Initiatoren des Erklärfilms rechtzeitig vor der Bundestagswahl nun den Wählern die Möglichkeit, Zusammenhänge und Fakten zu verstehen. Mit den entsprechenden Fakten ausgestattet können so die zur Wahl stehenden Politiker konfrontiert werden.
Der neue Erklärfilm findet sich hier.