Katholische Verbände und Kardinal Sterzinsky fordern Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld um mindestens 18 Prozent

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Existenzminimumbericht  der Bundesregierung ist realitätsfern

Zehn große katholische Verbände haben den heute vorgestellten 7. Existenzminimumbericht der Bundesregierung als realitätsfern kritisiert und eine Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes um jeweils 18 Prozent gefordert.

Der Vorsitzende der Kommission Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz und Berliner Erzbischof Georg Kardinal Sterzinsky stellt sich ausdrücklich hinter das Anliegen. „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, Eltern einen angemessenen Ausgleich für die stark gestiegenen Unterhaltskosten für ihre Kinder zu gewähren. Die geplanten 10 Euro sind dafür zu wenig“, sagte Kardinal Sterzinsky heute in Berlin. Die katholischen Verbände fordern eine Erhöhung des Kinderfreibetrages auf 6.829 Euro jährlich und des Kindergeldes um 28 Euro auf 182 Euro monatlich für erste bis dritte Kinder sowie um 32 Euro auf 211 Euro für weitere Kinder.

Diese Forderungen basieren auf eigenen Berechnungen der katholischen Verbände, nach denen das Kinderexistenzminimum seit der letzten Erhöhung des Freibetrages im Jahr 2002 um mehr als 1.000 Euro (18 Prozent) auf 6.829 Euro gestiegen ist. Einer verfassungsrechtlichen Vorgabe zufolge darf der Kinderfreibetrag im Steuerrecht nicht unter dem Existenzminimum liegen. Auch das Kindergeld muss um 18 Prozent erhöht werden, um diejenigen Eltern, die den Kinderfreibetrag nicht nutzen können, nicht zu benachteiligen, fordern die Verbände.

Die Verbände kritisieren, dass das Kinderexistenzminimum im Bericht der Bundesregierung künstlich klein gerechnet wurde und die dort angenommene Steigerung des Mindestbedarfs um nur rund 200 Euro nicht die Wirklichkeit abbildet. So bleibt etwa der Regelbedarf für Kinder, die älter als 18 Jahre sind, unberücksichtigt. Die Wohnkosten für die höchsten Mietenstufen wurden im Bericht der Bundesregierung ausgeklammert und der Platzbedarf für Kinder viel zu niedrig veranschlagt. Die nur unzureichende Erfassung der gravierenden Heizkostensteigerungen der letzten Monate zählt ebenso zu den Kritikpunkten wie die fehlende Anhebung des Bedarfs für Betreuung und Erziehung bzw. Ausbildung. Familien haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine realitätsgerechte Erfassung des Kinderexistenzminimums, betonen die Verbände.

Zu den Unterzeichnern gehören:

  • Familienbund der Katholiken (FdK)
  • Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB)
  • Kolpingwerk Deutschland (Kolping)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd)
  • Katholischer Deutscher Frauenbund (KDFB)
  • Katholische Landvolkbewegung Deutschlands (KLB)
  • Arbeitsgemeinschaft für kath. Familienbildung (AKF)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft kath. Familienbildungsstätten (BAGFBS)
  • Bund Neudeutschland (ND)/Gemeinschaft kath. Männer und Frauen (KMF)
  • Katholische Elternschaft Deutschlands (KED)


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