Familiengerechtigkeit in der Sozialversicherung gefordert

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Berlin, 14.09.2015 - Die Bedeutung der vom Deutschen Familienverband (DFV) und dem Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützten Elternklagen gegen die familienungerechten Sozialbeiträge beleuchten heute namhafte Experten auf Einladung der Bertelsmann Stiftung.
Dazu der Präsident des Deutschen Familienverbandes Dr. Klaus Zeh: „Eltern erbringen durch die Kindererziehung die entscheidende Leistung für die Zukunft der Sozialversicherung, denn die Kinder von heute sorgen als zukünftige Beitragszahler für ein funktionierendes Sozialversicherungssystem. Aber ausgerechnet jene, die das System am Leben halten – die Eltern – werden ignoriert: Weil ihr generativer Beitrag Kindererziehung nicht beachtet wird, zahlen 14 Millionen Eltern mit minderjährigen Kindern doppelt in die Sozialversicherungen ein. Deshalb haben wir zum großen Elternaufstand aufgerufen und ziehen mit mehreren Musterklagen durch die Instanzen der Gerichte bis vor das Bundesverfassungsgericht. Dass die Bertelsmann Stiftung diesen gravierenden Konstruktionsfehler unserer Sozialsysteme öffentlich macht, gibt uns kurz vor der Verhandlung einer Musterklage beim Bundessozialgericht am 30. September wichtigen Rückenwind.“

Die Elternklagen wenden sich gegen die Beitragsgestaltung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Eltern in der Pflegeversicherung verfassungswidrig belastet werden, weil neben den Geldbeiträgen der gleichwertige generative Erziehungsbeitrag nicht berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, auch die Renten- und Krankenversicherung auf ihre Familiengerechtigkeit hin zu überprüfen. Seitdem ist in den großen Generationenverträgen so gut wie nichts passiert. Stattdessen wurden Eltern mit dem Pflegevorsorgefonds erneut für eine demografische Entwicklung zur Kasse gebeten, die sie nicht verschuldet haben.

„Wir klagen, weil wir endlich Gerechtigkeit für Familien wollen. Die Erziehung von Kindern muss in den Sozialversicherungen den gleichen Wert haben wie die Erwerbsarbeit. Wir fordern deshalb einen Kinderfreibetrag für Eltern in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wie es ihn im Steuerrecht bereits gibt. Dies würde Familien um rund 240 Euro pro Kind und Monat entlasten. Geld, das Familien jetzt zu viel zahlen“, sagt Stefan Becker, Präsident des Familienbundes der Katholiken und ruft alle Familien auf, Widerspruch gegen die Beiträge bei ihren Krankenkassen einzulegen.

Beim heutigen Pressegespräch der Bertelsmann Stiftung verdeutlichen die Prozessbevollbemächtigten der Klage, der Regensburger Rechtsexperte Thorsten Kingreen sowie Jürgen Borchert, Sozialrichter a.D und langjähriger Streiter für Familiengerechtigkeit, im Beisein der klagenden Familie und der unterstützenden Familienverbände die Hintergründe der Elternklagen. Die Bedeutung der Erziehungsleistung für die Rentenversicherung rechnet der Bochumer Rentenexperte Martin Werding vor: Ein heute 13jähriger erwirtschaftet der Rentenversicherung im Laufe seines Lebens einen Überschuss von durchschnittlich 77.000 Euro. Aber die eigenen Eltern, die das mit ihrer Erziehungsleistung überhaupt erst ermöglichen, haben davon am wenigsten und zahlen Rentenbeiträge wie Kinderlose. Das setzt klare Signale gegen Kinder - seit der Nachkriegszeit hat sich der Anteil lebenslang Kinderloser mehr als verdoppelt.

„Die Schieflage in der Sozialversicherung fährt die Generationenverträge vor die Wand und macht Familien arm. Wegen der familienblinden Sozialbeiträge kann sich heute schon ein Facharbeiter keine zwei Kinder mehr leisten, ohne unter die Armutsgrenze zu rutschen“, so Zeh. Gemeinsam mit den klagenden Familien fordert er, in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einen Kinderfreibetrag analog zum Steuerrecht einzuführen. „Dadurch werden Familien gerecht und pro Kind entlastet und ihnen bleibt automatisch mehr Geld vom selbst Erwirtschafteten. Es geht nicht um eine Bestrafung Kinderloser, sondern um eine gute Zukunft für uns alle. Und Zukunft gibt es nur mit Kindern“, so Verbandspräsident Klaus Zeh.

Weitere Informationen zu den Musterklagen finden Sie unter www.elternklagen.de
Auf YouTube findet sich unser Erklärfilm: https://www.youtube.com/watch?v=VzJF99r1Rsw

V.i.S.d.P. Claudia Hagen