nachdenken Januar 2021

Vertrauensbildung tut not ! –
Eindrücke zum Stand der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs

Der Mensch neigt dazu, Erfahrungen, die er in seiner Umgebung gemacht macht, mit Attributen oder Umschreibungen zu versehen. Dies nützt der Weitergabe von Empfindungen, kann sich aber auch verfestigen und zu Diskriminierungen führen. Eine solche Angst vor Diskriminierung wird der katholischen Kirche zugeschrieben, wenn es um das Eingestehen von Schuld geht. Gut nachvollziehbar, dass nach 1945 die durch die Nationalsozialisten betriebene Abwertung von Priestern und Ordensangehörigen dazu geführt hat, sich konsequent hinter die Täter sexuellen Missbrauch zu stellen und die Betroffenen damit auszugrenzen. Diesen Gedanken können wir so stehen lassen, müssen uns allerdings fragen, ob er noch wirklich in die jetzige Zeit passt. Ausgrenzung und Verfolgung haben während der Nazizeit auch politisch Andersdenkende erfahren. Wir haben gelernt, dass die politische Auseinandersetzung und eine Diskussionskultur elementar zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören und dass wir uns auf sie verlassen dürfen. Die Verweigerung einer transparenten Aufarbeitung des Missbrauchs in der katholischen Kirche mit den Erfahrungen der NS-Zeit zu verknüpfen erscheint je nach Blickwinkel hilflos oder perfide.

Der Mensch versieht seine Eindrücke mit Attributen und Beschreibungen

Wenn ich nach Köln blicke, dann fallen Worte wie „katastrophal“ und „desaströs“, für die Vorgänge im Kinderheim in Speyer fehlen mir Worte, weil man es sich nicht schlimmer vorstellen kann.

Beim Blick auf die Erzdiözese Freiburg kommen mir unterschiedliche Gedanken in den Sinn. Aktuell das Abrücken des derzeitigen Erzbischof Stefan Burger von seinem Vorgänger, Dr. Robert Zollitsch, in der Vergangenheit das Wirken Zollitschs als Vorsitzender der Bischofskonferenz. Spiegel berichtet am 23. Februar 2010 von einer Auseinandersetzung Zollitschs mit der damaligen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Die Justizministerin hatte kritisiert, die Kirche arbeite bei Verdachtsfällen mit den Strafverfolgungsbehörden nicht konstruktiv zusammen.“ Zollitsch sprach dann von einer "schwerwiegende Attacke auf die katholische Kirche". „Er habe der FDP-Politikerin einen Brief geschrieben und wolle außerdem noch am Dienstag mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) telefonieren, sagte Zollitsch weiter. Die Äußerungen der Ministerin seien nicht akzeptabel. ‚Irgendwo gibt es Grenzen‘, sagte er.“ Rückblickend und unter dem Eindruck der derzeitigen Debatte wirkt der Angriff Zollitschs stilbildend für das Vorgehen so mancher Bischöfe: Angriff, der auch persönlich gefärbt ist und das Einnehmen einer Opferrolle.

Wie sieht es bei uns in der Diözese aus?

2002 hat Bischof Dr. Fürst eine Kommission sexueller Missbrauch (KsM) eingerichtet und Robert Antretter, ehemals Bundestagsabgeordneter, als Vorsitzenden eingesetzt. Antretter leitete die Kommission bis 2011, dann übernahm es Martin Grübel, ebenfalls Bundestagsabgeordneter. In seiner Vorsitzendenzeit wurde ein umfassender Bericht über die Arbeit der Kommission erstellt und Ende 2013 auch veröffentlicht. Ein weiterer Bericht wurde im Jahr 2017 in Aussicht gestellt, bislang ist allerdings noch nichts veröffentlicht. Eine interessante Neuerung ergab sich im Jahr 2020. „Die Zusammensetzung und das Stimmrecht in der seit 2002 bestehenden Kommission sexueller Missbrauch (KsM) wurde zugunsten der externen Mitglieder verändert.“, vermeldet die Internetseite des Diözesan- und Priesterrats. Dies ist in der Tat bemerkenswert, weil damit dem Vorwurf begegnet wurde, die Kommission könne nicht unabhängig arbeiten. Ehemals Stimmberechtigte (Leiter von Abteilungen des Bischöflichen Ordinariats) sind nun beratende Mitglieder, ein ehemals beratender Oberstaatsanwalt nun stimmberechtigte Mitglied. Derzeit nicht mehr umgesetzt ist das Vier-Augen-Prinzip bei der „mit der Voruntersuchung beauftragten Stelle“.

Seit 22. Juni 2020 gibt es nun eine gemeinsame Erklärung der deutschen Bischöfe, wie es mit der Aufarbeitung weiter gehen soll. Zentrales Anliegen ist die Einsetzung einer Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in allen Diözesen und die Begleitung der Aufarbeitung „vorzugsweise“ durch einen Betroffenenrat.

„In Rottenburg-Stuttgart betont man, ein Betroffenrat sei nicht „zwingend vorgeschrieben“. Der Bischof werde aber Betroffene in die bereits bestehende Missbrauchskommission und in die neu zu bildende Aufarbeitungskommission berufen.“ „Der Jesuit Klaus Mertes (Anmerkung: er hatte 2010 in Berlin die Missbrauchsdebatte für Deutschland in Rollen gebracht) kritisierte, ein Gremium, dessen Mitglieder vom Bischof ausgewählt und berufen würden, sei schon strukturell nicht „auf Augenhöhe“ (beide Zitate aus einem Artikel von Benjamin Leven, Herderkorrespondenz 1/2021).

Empathie liest sich anders

Ich denke, wir müssen lernen, dass sich Strukturen nur aufbrechen und verändern lassen, wenn wir mit einer gehörigen Portion Mut und Gottvertrauen unterwegs sind. Menschen klammern sich an Bekanntes, auch wenn es sich für das eigene Leben negativ auswirkt, das wissen wir. Aussagen wie „nicht zwingend vorgeschrieben“ wären Gift, selbst wenn sie formal-juristisch richtig sind. Denn sie stellen das Anliegen, den Missbrauch aufzuarbeiten, infrage. Es geht um Vertrauensbildung, um ein Verlassen des negativen Umfelds von strukturellem und spirituellem Missbrauch und um ein Hinwenden zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit in der gemeinsamen Kirche. Gehen wir in die Gefühlswelt von Betroffenen, dann ist der Rückgriff auf solche Formulierungen nicht nur absolut kontraproduktiv, sondern eine schallende Ohrfeige.

Empathie liest sich anders.

Karlheinz Heiss
Diözesanvorsitzender