Presseschau des Tages // 23.4.2018

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Der neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, will bestehende Strukturen in der Pflege verbessern. Ob man seine eigenen Eltern pflege, sei eine "sehr individuelle Frage, sagte Westerfellhaus der "Bild"-Zeitung (Freitag): "Das muss jeder und jede Familie für sich entscheiden. Aber wichtig ist, dass rechtzeitig darüber geredet wird." Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte in der ARD-Sendung "Maischberger" gesagt, er könne sich nicht vorstellen, seine Eltern selbst zu pflegen: "Meine Eltern würden es auch nicht erwarten, dass ich meinen Beruf aufgebe, um sie zu pflegen." Das beruhige ihn. Zugleich würde er aber "so oft wie möglich versuchen, zu Hause zu sein und mitzuhelfen". Egal ob man sich dafür oder dagegen entscheide, seine Eltern selbst zu pflegen, gebe es in Deutschland eine Pflegeversicherung und passende Strukturen, die dabei unterstützten, sagte Westerfellhaus weiter: "Dass das noch passgenauer wird, dafür setze ich mich ein" Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, fordert mehr Leistungen für Menschen, die ihre Angehörigen pflegen: "Es gibt keine Pflicht zur Pflege. Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Für viele Angehörige, vor allem für viele Frauen, ist es aber selbstverständlich, dass sie diese Aufgabe übernehmen", sagte Mascher der Zeitung. Wer sich für die Pflege seiner Angehörigen entscheide, müsse von der Gesellschaft tatkräftig unterstützt werden, so Mascher weiter: "Es muss Schluss sein damit, dass Angehörige mit Einkommenseinbußen und niedrigen Renten bestraft werden." Deutschland brauche eine Lohnersatzleistung in Anlehnung an das Elterngeld, flächendeckende Beratungsangebote und bessere Entlastungs- und Unterstützungsangebote, die auch tatsächlich erreichbar seien, ergänzte die VdK-Präsidentin: "Pflege muss denselben Stellenwert wie Kindererziehung bekommen. Das muss die Politik endlich begreifen".

Auf den Vorschlag des Bundesärztekammerpräsidenten Frank Ulrich Montgomery zur Neuregelung des Paragrafen 219a gibt es unterschiedliche Reaktionen. Montgomery hatte am Donnerstag vorgeschlagen, eine zentrale Liste für Abtreibungsärzte beim Gesundheitsministerium zu hinterlegen.  Während die Grünen den Vorschlag am Freitag kategorisch ablehnten, betonte die SPD, dass eine solche Liste allenfalls eine Ergänzung zu einer Neuregelung des Werbeverbots für Abtreibungen sein könnte. Die Union betonte, dass eine solche Liste ein "vorstellbarer Kompromiss" sein könnte. Über das in Paragraf 219a festgeschriebene Werbeverbot für Abtreibungen wird seit Monaten diskutiert. Die Regelung untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Der Paragraf soll verhindern, dass ein Schwangerschaftsabbruch als normale ärztliche Leistung dargestellt und kommerzialisiert wird. Anlass für die derzeitige Debatte war die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel Ende 2017 wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite. Die große Koalition verständigte sich im März darauf, dass das SPD-geführte Justizministerium einen Vorschlag zur Neuregelung vorlegen soll. (Familienbund der Katholiken/Sascha Nicolai/KNA)